I. EINLEITUNG

  1. Der Vermieter ist Eigentümer/Verwalter der Appartements, der unter der Firma handelt: FLAGELLO d.o.o., 21000 Split, Smiljanićeva 2, OIB: 87981604406.
  2. Der Mieter ist ein volljähriger Appartement-Gast, der mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Die minderjährigen Personen können im Appartement nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter verweilen. Bei der Anmeldung ist der Mieter dazu verpflichtet, einen Identitätsnachweis vorzulegen.

II. APPARTEMENTNUTZUNG

  1. Im Rahmen des Mietvertrags steht dem Mieter das Appartement, zu dem im Vertragsangebot festgelegten Zeitpunkt, ausschließlich zu Wohnzwecken, zur Verfügung.
  2. Appartement-Check-In erfolgt am Tag der Ankunft, zu einem zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht früher als um 17.00 Uhr. Am Tag der Abreise sollte Appartement-Check-Out nicht später als um 10.00 Uhr stattfinden. Jede Abweichung von diesen Regeln bedarf der Zustimmung des Vermieters.
  3. In dem Appartement ist das Rauchen strengstens verboten. Das Rauchen ist auf der Terrasse zulässig.
  4. Im Appartement dürfen nur so viele Personen und nur diejenige Personen verweilen, die im Vertrag genannt wurden. In der Zeit seines Aufenthalts hat der Mieter das Recht, Besucher von 8:00 bis 22:00 Uhr zu empfangen.
  5. Zwecks Durchführung des Vertrages erhält der Mieter am Tag der Ankunft einen Eingangstürschlüssel für das Appartement und für das Gebäude. Der Mieter ist dazu verpflichtet, jedes Mal, wenn er das Appartement verlässt, die Tür abzuschließen und den Schlüssel nicht an Dritte weiterzugeben und am Tag der Abreise den Originalschlüssel zurückzugeben. Falls der Mieter den Eingangstürschlüssel für das Appartement verliert, hat er die Kosten für den Austausch des Türschlosses, gegen einen identischen, wie das verlorene, zu tragen.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gemäß seinem Verwendungszweck zu nutzen, auf seinen technischen Zustand zu achten, das Appartement in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, Politik der guten Nachbarschaft zu pflegen und die Hausordnung zu beachten.
  7. Falls der Mieter irgendwelche vorhandene Mängel oder Funktionsstörungen der Appartementausrüstung feststellt, sollte er dies unverzüglich nach Bekanntwerden dem Vermieter mitteilen - sonst kann er mit Kosten der Reparatur oder Beseitigung des gegebenen Schadens belastet werden.
  8. Der Hotelgast trägt die volle Haftung für Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Einrichtungen des Hotels, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der ihn besuchenden Personen verursacht wurden. Es ist dem Gast untersagt, in die Ausstattung, Anordnung, Platzierung der Möbel und Sicherheit des Appartements einzugreifen.
  9. Die Nachtruhe gilt von 22.00 bis 8.00 Uhr morgen. Im Appartement ist es strengstens verboten, Veranstaltungen zu organisieren.
  10. Der Vermieter ist berechtigt, im Falle von Streiten, lauten Partys, Missachtung der Nachtruhe, Nichteinhaltung der Haushaltsordnung (z.B. Müllverteilung in und um das Gebäude oder Rauchen im Appartement), Nichteinhaltung der Politik der guten Nachbarschaft oder sonstigen Verstöße gegen die Ordnung oder/und der öffentlichen Ordnung, dem Mieter eine Vertragsstrafe*, die im Punkt V der ORDNUNG genannt wurde, in Rechnung zu stellen und in Extremfällen die Polizei oder zuständige Dienste zu benachrichtigen.
  11. Falls der Mieter den Mietvertragsgegenstand seiner beabsichtigten Bestimmung und/oder der Ordnung zuwider verwendet sowie den technischen Zustand des Lokals verschlechtert, hat der Vermieter das Recht darauf, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für die ungenutzte Aufenthaltszeit hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren.
  12. Der Vermieter haftet nicht für wertvolle im Appartement gelassenen Gegenstände.

III. ORDNUNG

  1. Das Appartement wird vor seiner Zurverfügungstellung den Gästen gründlich aufgeräumt. Die Endreinigung des Appartements ist auch im Mietpreis inbegriffen. Für die optionale Reinigung in der Zeit des Aufenthaltes ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 EURO zu entrichten.
  2. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Appartement auf dem Laufenden sauber zu halten, in einem für den normalen Gebrauch geeigneten Zustand. Alle hierfür erforderlichen Ausrüstungen sowie Reinigungsmittel befinden sich im Die Verwendung einer Geschirrspülmaschine ist nur mit Hilfe von "3-in-1" Tabs möglich, die ihre reibungslose Funktion ermöglichen. Falls das Appartement in einem Zustand verlassen wird, der eine übermäßige Reinigung erfordert, ist der Mieter dazu verpflichtet, die vereinbarte Strafe, aufgrund eines sonstigen Ereignisses zu bezahlen, das gegen die Nutzungsordnung verstößt, die im Punkt V der ORDNUNG genannt wurde.
  3. Den Gästen steht eine automatische Waschmaschine im Badezimmer zur Verfügung, die der Mieter nach eigenem Belieben verwendet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Waschmittel zu besorgen.

IV. KONTAKT UND PFLICHTEN VOM VERMIETER

  1. Der Vermieter steht in der Mietzeit dem Mieter, 7 Tage pro Woche, zwischen 8.00 und 22.00 Uhr zur Verfügung.
  2. Der Vermieter behält sich die Möglichkeit vor, die Anrufe im Falle von beruflichen Tätigkeiten nicht abzunehmen, jedoch ein Rückruf ist so bald wie möglich versichert.
  3. Der Vermieter verpflichtet sich dazu, dass der Zustand des Appartements und seiner Ausstattung mit dem Mieter am Buchungstag vorgelegten Angebot übereinstimmen.
  4. Der Vermieter verpflichtet sich, auf jeden vom Mieter gemeldeten Mangel (z.B. in Bezug auf die Gerätefunktion oder den Zustand der Ausrüstung) zu reagieren und falls die Mängelbehebung unmöglich ist, dem Mieter diese Unrichtigkeit, je nach ihrer Dauer und Umfang, durch angemessenen Preisnachlass zu ersetzen.

V. VERTRAGSSTRAFEN

  1. Party * und/oder nächtliche Ruhestörung – 500 EUR
  2. Rauchen innerhalb des Appartements – 500 EUR
  3. Verweilen von nicht angemeldeten und dem Vermieter nicht gemeldeten Personen im Appartement –
    100 EUR pro Person / pro Tag
  4. Sonstiges Ereignis, das gegen die Nutzungsordnung verstößt – 150 EUR

*Unter dem Begriff 'Party' versteht man die Verwendung des Appartements für andere als Wohnzwecke, zusammen mit der Anwesenheit von einer größeren Anzahl von Personen und mit Verstoß gegen die Hausordnung, was zur Intervention des Vermieters, des Sicherheitsdienstes der Wohnsiedlung, der Polizei oder der Stadtwache führt.

VI. IN DER HOTELANLAGE IST ES NICHT GESTATTET

  1. Bügeleisen, Heizkörper, Wasserkocher und elektrische Glühbirnen zu gebrauchen, die nicht
    zur Appartement-Ausrüstung gehören,
  2. Entzündbare Materialien und Flüssigkeiten sowie Druckgasbehälter anzuhäufen und aufzubewahren.
  3. An das Netz angeschlossene Stromverbraucher unbeaufsichtigt zu lassen.
  4. Kinder unbeaufsichtigt zu lassen
  5. Haustiere unbeaufsichtigt zu lassen.

VII. ALLS SIE FEUER ODER RAUCH BEMERKEN, SOLLTEN SIE:

  1. Die in brandgefährdeten Räumen befindlichen Personen unverzüglich benachrichtigen und die Notrufnummer: 112 auswählen.